Barbara hat sich ihren Traum erfüllt und ihr eigenes Kosmetikstudio eröffnet. Doch was muss sie nun bezüglich ihrer Sozialversicherungen beachten? Barbara informiert sich auf der Website von SVA Aargau und erfährt, dass sie sich unter Umständen als Selbstständig-Erwerbende anmelden muss.
Kunden und Kundinnen wie Barbara lassen sich von dir beraten und du verschaffst ihnen einen Überblick im Sozialversicherungsdschungel. Du wirkst engagiert mit bei der Prüfung und Verarbeitung dieser Anträge und stellst eine unbürokratische Abwicklung sicher. Für unsere selbstständig-erwerbstätigen oder nicht-erwerbstätigen Kundinnen und Kunden stehst du dazu in telefonischem oder persönlichem Kontakt. Du hörst aktiv und verständnisvoll zu und bietest ein tolles Kundenerlebnis.